VEREINIGUNG fordert Entschädigungszahlungen für alle Ordinationen und steuerfreie COVID19-Mitarbeiterprämie von € 3.000,– für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte in Wien

5. Mai. 2020 | Allgemein

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Ärzteschaft in den Ordinationen und den Wiener Spitälern und Pflegeeinrichtungen hat einen ganz entscheidenden Anteil am bis dato so erfolgreichen Kampf gegen COVid19 geleistet, und sich mit zum Teil unzureichender Schutzausrüstung hohen persönlichen Risiken ausgesetzt. Das Krisenmanagement und die umfangreichen organisatorischen und personellen Maßnahmen in den Ordinationen und an den einzelnen Abteilungen, sowie die Einschränkungen durch veränderte Dienstpläne, Bildung neuer Team-Strukturen und mangelnde Fortbildungsmöglichkeiten erfordern seit Beginn der COVid19-Krise außerordentliches persönliches Engagement aller beteiligten Ärztinnen und Ärzte.

 

Dafür wollen wir uns bei jeder und jedem einzelnen von Ihnen ganz herzlich bedanken!

 

Bis dato gab es nur nette Worte seitens der Bundesregierung, wir wollen diese Leistungen
honoriert sehen und alle Umsatzeinbußen kompensiert haben – deshalb haben wir
folgende Anträge für den Vorstand der ÄK für Wien am 26. Mai eingebracht:

 

Anträge:

Der Vorstand der Ärztekammer für Wien fordert die öffentlichen und privaten Dienstgeber KaV, Bund, ÖgK, auVa und die Träger der Wiener Ordensspitäler und Pflegeeinrichtungen auf, die für die Gewährung der vom Gesetzgeber vorgesehenen steuerfreien COVID-19-Mitarbeiterprämie von 3.000,– Euro für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte nötigen Beschlüsse umgehend zu fassen. Der Vorstand der Ärztekammer möge beschließen, dass als Entschädigung für die erbrachten Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte während der COVid-19 Pandemie folgende Forderung an die sozial- Versicherung und die Bundesregierung zu richten sind:

1) ein sogenannter COVID19-Pandemie-Zuschlag ist prozentuell zu den tatsächlich erbrachten Honoraren des 1. und 2. Quartals 20 aufzuschlagen.

2) darauf aufbauend sind Horonardifferenzen im 1. und 2. Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahr biszu einer Höhe von 90% auszuzahlen (analog deutschem Modell). dies muss für alle Kassen- und Wahlärzte gelten.

 

Wir werden Sie weiter informieren!

Dr. Johannes Steinhart

– und das gesamte Team der VEREINIGUNG