Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
Ab Februar 2021 müssen sich alle Wiener Ordinationen der alle 3 Jahre fälligen Qualitätsüberprüfung stellen. Die Aufforderung dazu haben Sie dieser Tage erhalten.
Im ersten Schritt beurteilen Sie über einen Online-Fragebogen selbst, inwiefern Ihre Ordination bzw. Gruppenpraxis den vorgeschriebenen fachspezifischen Qualitätskriterien entspricht. Da die ÖQMED eine bestimmte Anzahl der Ordinationen bzw. Gruppenpraxen (7%) zu überprüfen hat, werden im zweiten Schritt aus allen selbstevaluierten Ordinationen Stichproben gezogen. Allfällige Mängel sind sowohl im Zuge der Selbstevaluierung als auch nach Vor-Ort-Überprüfungen zu beheben, zu dokumentieren und der ÖQMED nachzuweisen. Werden die Mängel nicht behoben, drohen strenge rechtliche Konsequenzen bis hin zur Streichung aus der Ärzteliste.
Dies ist eine gesetzliche Verordnung, die von der ÖQMed durchzuführen ist. Aufgrund eines Selbstevaluationsfragebogens werden dann in weiterer Folge 7% der Ordinationen auf Stichhaltigkeit vor Ort überprüft. Diese gesetzlich verordnete Qualitätssicherung ist aus unserer Sicht ein großes Misstrauen gegen einen freien Beruf, einzigartig und redundant, da eine Fülle von Gesetzen die Ärzte ohnehin verpflichtet, „State of the Art“ zu arbeiten. Wir sind der einzige Freie Beruf, dem der Gastgeber dies auferlegt.
Zur Erinnerung: Viele Politiker und insbesondere die Patientenanwälte Bachinger und Pilz misstrauen Ärzten und wollten noch viel schärfere Instrumente – und vor allem eine Überprüfung durch das Ministerium bzw. staatliche Organe. Wir sind strikt gegen eine Willkür, wo dann Nichtärzte über die Qualität von Ärzten urteilen wollen.
Sie als ordinationsführende Ärzt*innen sind zur Teilnahme an der Evaluierung verpflichtet und das unabhängig davon, ob Sie Verträge mit SV-Trägern haben oder als Wahl- bzw. Privatärzt*innen tätig sind, welcher Fachgruppe Sie angehören und welche Leistungen Sie in Ihrer Ordination bzw. Gruppenpraxis anbieten.
Das Bemühen von mir als Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte ist es, Ihnen die Vorbereitung auf diese Evaluierung so einfach wie möglich zu machen.
Aus Erfahrung wissen wir, dass es oft Fragen und Unsicherheit gibt, wie denn der Fragebogen genau auszufüllen ist. Auch sind Fragen zu Medizinproduktemanagement, Qualitätsmanagement, Beschwerdemanagement, Patientensicherheit, Mitarbeitergesprächen, Ausstattung etc. zu beantworten, für deren Erledigung man oft weitere Unterlagen braucht.
Aus diesem Grund gab es bereits im Laufe der Monate September und Oktober einschlägige Rundschreiben des Referat für Qualitätsmanagement und Versorgungsplanung.
Zusätzlich gab es bisher schon 4 Vorbereitungsveranstaltungen diese Referates. Bis Ende März ist eine Aufzeichnung des Webinars auf der Homepage der Ärztekammer für Wien, Referat Qualitätsmanagement und Versorgungsplanung, zu streamen.
Weiters hat das Referat für Qualitätsmanagement und Versorgungsplanung unter der Leitung von Dr. Friedrich Hartl unter
http://qualitaet.telemedizin-hartl.at/filemanager/filemanager.php
hilfreiche Musterdokumente zusammengestellt, die Sie zur Erfüllung der Vorgaben der Qualitätssicherungs-Verordnung 2018 benötigen. Oft sind dann nur mehr spezifische Details Ihrer Ordination einfügen.
Mit kollegialen Grüßen,
Ihr
Johannes Steinhart
Obmann der Vereinigung Österreichischer Ärzte – Wien
Kurienobmann – Niedergelassene Ärzte, Vizepräsident Ärztekammer für Wien